Rechtliche Hinweise

Datenschutzbestimmungen

Stand: 20. Januar 2023

Die Wolf & Wolf GmbH (79787 Lauchringen DE) ist sich der erheblichen Bedeutung des Datenschutzes, der Datensicherheit und Vertraulichkeit bewusst. Die Wolf & Wolf GmbH (79787 Lauchringen DE) möchte das Vertrauen der Nutzer ins Internet stärken und aus diesem Grund den Umgang mit personenbezogenen Daten offenlegen. Sie erfahren hier, welche Informationen gesammelt werden und wie die Informationen verwendet werden.

1. Allgemeines

Grundsätzlich gilt für die Wolf & Wolf GmbH (79787 Lauchringen DE), dass der Schutz Ihrer Privatsphäre für uns von höchster Bedeutung ist. Deshalb ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für uns selbstverständlich. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass Sie jederzeit wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden.

Die Wolf & Wolf GmbH (79787 Lauchringen DE) sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.

Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weiter­gabe an Dritte, weder zu kommerziellen noch zu nicht kommerziellen Zwecken, findet nicht statt.

2. Datenschutzbeauftragter

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz bei der Wolf & Wolf GmbH (79787 Lauchringen DE) haben oder der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen wollen, schreiben Sie bitte an:

Wolf & Wolf GmbH
Hochstrasse 5
79787 Lauchringen
Deutschland

Telefon +41 77 456 62 40 (Florian Wolf)

Oder senden Sie eine E-Mail an: website@spezialradmesse.de

3. Für Website-Besuche

Diese Website wird von Squarespace gehostet. Squarespace sammelt personenbezogene Daten, wenn Sie diese Website besuchen. Dazu gehören:

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4. Analytics

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5. Session-Cookies / Cookies

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6. Formulare

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7. E-Mails

Wir senden Ihnen eventuell Marketing-E-Mails, von denen Sie sich durch Anklicken des Links am Ende der E-Mail abmelden können. Wir geben Ihre Kontaktinformationen an Squarespace, unseren E-Mail-Marketing-Anbieter, weiter, damit Squarespace diese E-Mails in unserem Namen versenden kann.

8. Schriftarten

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9. Auskunfts- und Widerrufsrecht

Sie haben das jederzeitige Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen.Sie können uns jederzeit um die Berichtigung, Löschung und Sperrung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten durch Erklärung/Sendung einer E-Mail an uns unter website@spezialradmesse.de ersuchen.

Gegen die Verwendung ihrer angegebenen Daten steht Ihnen ferner ein Widerspruchsrecht mit Wirkung für die Zukunft zu, das Sie gegenüber uns jederzeit durch Erklärung/Sendung einer E-Mail an uns unter website@spezialradmesse.de ausüben können.

9. Externe Links

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Online-Tickets

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wolf & Wolf GmbH für den Erwerb von Eintrittskarten für die Internationale Spezialradmesse SPEZI über den Online-Ticketshop

Stand: 20. Januar 2023

1. Geltungsbereich 

1.1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die über den Verkauf von Eintrittskarten der Wolf & Wolf GmbH (79787 Lauchringen DE) für die Internationale Spezialradmesse SPEZI (nachfolgend SPEZI) und dem Erwerber von Eintrittskarten (nachfolgend Kunde) geschlossen werden. Sie gelten ausschließlich für die unter Nutzung des jeweiligen Internetportals zustande gekommenen Verträge. 

1.2. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Verbraucher oder Unternehmer. 

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4 Auf die Hausordnung der SPEZI, die für das gesamte Gelände der SPEZI und für alle Besucher gilt und dort aushängt, wird ausdrücklich verwiesen. Über den Link https://spezialradmesse.squarespace.com/rechtliches und auf der Internetseite der SPEZI kann diese vor dem Bestellprozess abgerufen oder eingesehen werden.

1.5 Die über den von einem externen Dienstleister für die SPEZI betriebenen Ticketshop bestellten Eintrittskarten werden bei eigenen Veranstaltungen der SPEZI ausschließlich im Namen und auf Rechnung der SPEZI verkauft.
 

2. Vertragsabschluss

2.1 Die SPEZI fordert den Kunden im Ticketshop auf, Angebote zum Kauf einer Eintrittskarte für die dort genannten Veranstaltungen zu den dort genannten Konditionen abzugeben. 

Der Kunde gibt mit Absendung seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Damit erklärt sich der Kunde bereit, dass ihm eine Eintrittskarte auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt wird. Der Vertragsschluss und die Annahme des Kundenangebots erfolgen mit der Email der SPEZI, die die Bestellung bestätigt oder jedenfalls dann, wenn die SPEZI die Einziehung des Ticketpreises veranlasst. Zur Abwicklung der Zahlung bedient sich die SPEZI externer Dienstleister. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahme. 

Im Falle des Angebots zum Erwerb eines Kombi-Tickets, das neben dem Eintritt zur Messeveranstaltung auch die Berechtigung zur Nutzung des jeweiligen Verkehrsunternehmens beinhaltet, kommt der Beförderungsvertrag selbst, trotz Angebotsannahme durch die SPEZI, ausschließlich zwischen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen und dem Kunden zustande.

2.2 Der Kunde hat seine Leistungsverpflichtung erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto der SPEZI gutgeschrieben ist. Mit diesem Zeitpunkt ist die Lieferverpflichtung der SPEZI an den Kunden und an die von ihm im Bestellvorgang angegebene Adresse fällig. 

2.3 Der Kunde erklärt durch die Absendung seines Angebots auch sein Einverständnis mit der Rechnungsstellung und –versendung auf elektronischem Weg. Ein Anspruch auf Rechnungsstellung in Papierform besteht nicht. 

2.4 Der Kunde wird auf Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten der elektronisch erhaltenen Dokumente für Unternehmer hingewiesen, insbesondere nach der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz, dem Handelsgesetzbuch, den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sowie den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) hin. Aufbewahrungs- und digital archivierungspflichtig sind nach GDPdU und § 14b UStG die von der SPEZI übermittelte E-Mail mit der angehängten Rechnung. 

2.5 Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm im Bestellvorgang abgegebenen Daten korrekt sind und dass er zum Zeitpunkt der Bestellung volljährig ist. 

3. Ausschluss der Haftung/Haftungsbeschränkungen 

3.1 Die Haftung der SPEZI ist ausgeschlossen für Schäden, die durch unsachgemäße Mitwirkung oder eine unzureichende technische Ausstattung des Rechnungsempfängers im Zusammenhang mit an ihn elektronisch übermittelten Rechnungen entstehen. Die Haftung ist weiter ausgeschlossen für vom Finanzamt nicht anerkannte Rechnungen oder nicht anerkannte Vorsteuerabzüge, es sei denn, die SPEZI hat dies zu vertreten. 

3.2 Die Haftung der SPEZI, ihrer gesetzlichen Vertreter sowie ihrer Erfüllungsgehilfen ist im Grundsatz ausgeschlossen. 

3.3 Bei eigenem grob fahrlässigen/vorsätzlichen Handeln der SPEZI oder bei grob fahrlässigem/vorsätzlichen Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die genannten gilt der Haftungsausschluss nicht. Gegenüber Unternehmen iSd. § 14 BGB beschränkt sich die Haftung der SPEZI in solchen Fällen jedoch auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. 

3.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung der SPEZI, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen entstehen. 

4. Verbindlicher Kauf, Nichbestehen eines Widerrufsrechts 

4.1 Für Eintrittskarten besteht kein Rückgabe- oder Erstattungsrecht, es sei denn, die Veranstaltung wird von der SPEZI abgesagt. Hier erhält der Kunde den Kaufpreis erstattet, wenn er sein entsprechendes Verlangen bis spätestens zwei Wochen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungsbeginn geltend macht. Barerstattungen sind ausgeschlossen. 

4.2 Beim Verkauf von Eintrittskarten besteht für den Kunden (egal ob er Verbraucher oder Unternehmer ist) gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB.

5. Datenschutz 

5.1. Hinweise zu Datenschutz und Datenverarbeitung der Kundendaten sind auf der Homepage der SPEZI einsehbar, auf diese wird hiermit ausdrücklich verwiesen. 

5.2. Im jeweiligen Ticketshop einer Veranstaltung ist im Bestellprozess die Zustimmung zur Datenverarbeitung für Privatbesucher und Fachbesucher gesondert zu erklären, im entsprechenden Bestellschritt wird auf die jeweils geltenden Informationen und Bestimmungen zum Thema Datenschutz verwiesen, die erforderlichen Dokumente sind an dieser Stelle abrufbar. 

6. Schlussbestimmung 

6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

6.2 Erfüllungsort ist Lauchringen.

6.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag je nach sachlicher Zuständigkeit das Amts- oder Landgericht Waldshut-Tiengen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 

6.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Hausordnung

Hausordnung der Internationalen Spezialradmesse SPEZI

Stand 26. April 2023

1. Wichtige Telefonnummern 

Polizei 110 (extern) 

Feuerwehr / Erste Hilfe 112 (extern) 

2. Messegelände, Nutzung 

2.1  Hausrecht 
Das Messegelände ist ein Privatgelände. Das Hausrecht während des Messebetriebs einschließlich der Auf- und Abbauphase übt die Wolf & Wolf GmbH, 79787 Lauchringen DE (nachfolgend Veranstalter) aus.

2.2  Zugangsberechtigung 
Veranstaltungsbesucher dürfen das Gelände einschließlich der Gebäude (ausgenommen der Verwaltung) nur mit einer gültigen Zutrittserlaubnis des Veranstalters (z.B. Eintrittskarten) betreten. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Zutrittserlaubnis bestimmten Zeiten und Gebäude gestattet. Eintrittskarten müssen von den Besuchern aufbewahrt werden; Personen, die sich während ihres Aufenthalts nicht durch eine gültige Eintrittskarte oder einen Ausweis des Veranstalters, können des Messegeländes verwiesen werden.

2.3  Kinder und Jugendliche 
Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auf dem Messegelände aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen.

2.4  Nutzung der Einrichtungen und Anlagen 
Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden. Ausstellungsstände dürfen nur in Anwesenheit des Standpersonals betreten werden.

2.5  Foto und Film 
Das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Messegelände und in den Hallen, insbesondere der Ausstellungsgegenstände und Ausstellungsstücke, ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet. Ohne Genehmigung des Veranstalters kann er das Recht beanspruchen, das erstellte Bildmaterial zu verwenden oder zu veröffentlichen, oder die Veröffentlichung zu verbieten.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Messegelände regelmäßig Foto-, Film- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Berichterstattung, Dokumentation oder Werbung angefertigt werden. Mit dem Betreten des Geländes willigen Besucher, Aussteller und sonstiger Personen in solche Fotografien und Aufnahmen, auf denen sie abgebildet sind, und deren Veröffentlichung ein, soweit sie keine abweichende Erklärung gegenüber dem Fotografen abgeben.

2.6  Kraftfahrzeuge 
Das Befahren des Messegeländes mit Kraftfahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig.

2.7 Fahrräder (inkl. fahrradähnliche Fahrzeuge)
Die Mitnahme von Fahrrädern aufs Messegelände ist erlaubt. Fahrräder dürfen nur innerhalb von gekennzeichneten Bereichen bewegt bzw. abgestellt werden. Das Fahren ist ausschließlich auf den gekennzeichneten Radwegen (Testparcours) erlaubt. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Das Befahren von Radwegen in den Messehallen ist ausschließlich für Aussteller-Testräder zugelassen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl.

2.8 Fahren von Fahrrädern (inkl. fahrradähnliche Fahrzeuge)
Das Fahren von Fahrrädern innerhalb des Messegeländes erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch das Fahren von Fahrrädern entstanden sind, dies gilt sowohl für den Fahrer selbst als auch für involvierte Personen.

2.9  Rauchverbot 
In den Hallen oder in einzelnen Räumen gilt das Rauchverbot. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten.

2.10  Mitnahme von Gegenständen 
Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt sein. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge sowie Fahrzeuge auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden.

2.11 Mitführen von Hunden
Für das Mitführen von Hunden gilt auf dem Messegelände strikte Leinenpflicht. Es gelten die Bestimmungen der Brandenburgischen Hundehalterverordnung. Es besteht eine generelle Kotaufnahmepflicht. Hunde müssen außerhalb des Messegeländes versäubert werden. Es ist die Pflicht des Hundehalters, jederzeit Hundekot-Tüten dabeizuhaben und diese bei Bedarf zu verwenden.

2.12  Waffen und gefährliche Gegenstände 
Waffen, als Waffen geeignete oder andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden. 

2.13 Aufenthalt auf dem Messegelände 
Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.

2.14 Anweisungen 
Im Einzelfall ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.

3. Öffnungszeiten 

3.1  Auf- und Abbauzeiten 
Die von Veranstalter festgelegten Auf- und Abbauzeiten sind zu beachten. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Messegelände außerhalb dieser Zeiten verschlossen.

3.2  Veranstaltungslaufzeit 
Die durch den Veranstalter bestimmten Öffnungszeiten sind zu beachten und den entsprechenden Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

4. Verkehr im Messegelände, Rettungswege 

4.1  Verkehrsordnung 
Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln, einschließlich der Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt zu beachten. Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut jeder Art werden auf Kosten und Gefahr des Eigentümers / Besitzers entfernt. Das Übernachten im Messegelände ist grundsätzlich nicht erlaubt.

4.2  Rettungswege 

4.2.1  Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungszonen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf Kosten und Gefahr des Eigentümers/Besitzers/Fahrzeughalters entfernt werden. Hydranten dürfen nicht verbaut, unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden.

4.2.2  Die Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen müssen von innen leicht in voller Breite geöffnet werden können. Die Flucht- und Rettungswege und Notausgangstüren und Notausstiege sowie deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Die Flucht- und Rettungswege in den Hallen dürfen zu keinem Zeitpunkt durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Der Veranstalter ist im Fall von Zuwiderhandlungen berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Veranstalters bzw. Ausstellers Abhilfe zu schaffen. Für den Standbau benötigte Materialien oder zur sofortigen Aufstellung auf der Standfläche angelieferte Exponate dürfen in der Auf- und Abbauphase kurzzeitig im Randbereich der Flucht- und Rettungswege abgestellt werden, wenn hierdurch die aus Sicherheitsgründen geforderten Gangbreiten nicht unterschritten und logistische Belange ausreichend berücksichtigt werden. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn entlang der Standgrenze zum Hallengang ein Streifen von maximal 0,90 m zum Abstellen genutzt wird. Unabhängig von der Breite des Hallenganges und der abgestellten Güter ist zwingend ein Durchgang mit einer Mindestbreite von 1,20 m frei zu halten. Flächen vor Notausgängen und die Kreuzungsbereiche der Hallengänge sind hiervon ausgenommen und müssen jederzeit in voller Breite freigehalten werden. Die Hallengänge dürfen nicht zur Errichtung von Montageplatzen oder zur Aufstellung von Maschinen (z.B. Holzbearbeitungsmaschinen, Werkbänke, etc.) genutzt werden. Auf Verlangen des Veranstalters kann auch aus logistischen sowie sicherheitstechnischen Gründen die sofortige Räumung aller Hallengänge gefordert werden.

4.3  Sicherheitseinrichtungen 
Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere als solche gekennzeichnete Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen, insbesondere die grünen Notausgangskennzeichen, müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden.

4.4  Bewachung 
Die allgemeine Aufsicht in den Messehallen und auf den Freigeländen während der Laufzeit der Veranstaltung erfolgt durch den Veranstalter bzw. durch einen von ihr beauftragten Dienstleister. Der Veranstalter ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

4.5  Notfallräumung 
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Gebäuden und deren Räumung von Veranstalter angeordnet werden. Die durch eine Notfallräumung gegebenenfalls entstandenen Kosten/Ausfälle werden nicht erstattet, es sei denn, die Notfallräumung wurde wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters notwendig. Vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.